Aktuelles der Dorfgemeinde

Kommt der Glasfaserausbau in Wiltingen noch?

 

Superschnelles Internet wünschen sich viele Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben die Gemeinden Tawern, Oberbillig, Wasserliesch, Temmels und Wiltingen, im vergangenen Jahr eine Kooperationsvereinbarung mit dem Unternehmen „Deutsche Glasfaser“ (DG) geschlossen. Die Gemeinden sahen sich zuletzt allerdings gezwungen, diese Vereinbarungen zu kündigen.

 

Was ist passiert?

Die Kooperationsvereinbarung besagt im Wesentlichen, dass die Deutsche Glasfaser ein Glasfasernetz für superschnelles Internet in den Gemeinden baut, dies mit Zustimmung der Gemeinden geschieht und die Gemeinden entsprechende Grundstücke für die Verteilerkästen zur Verfügung stellen. Doch nach Abschluss der Vereinbarung stockte die Umsetzung. Viele Wochen versuchten die Gemeinden, Informationen zum aktuellen Stand des Projekts zu bekommen. Vergeblich. Zwar kam es zu einem gemeinsamen Gesprächstermin, doch auch die dabei gestellten Fragen wurden nicht zufriedenstellend beantwortet. Aufgrund der fehlenden Informationen wurde das Unternehmen zunächst abgemahnt. Da auch daraufhin keine ausreichende Reaktion seitens der Deutschen Glasfaser erfolgte, haben die Gemeinden nun die Kooperationsvereinbarungen gekündigt.

 

Was bedeutet das für bereits abgeschlossene Verträge mit der Deutschen Glasfaser?

Grundsätzlich hat die Kündigung der Kooperationsvereinbarungen durch die Gemeinden keinen Einfluss auf die privat geschlossenen Verträge der Bürgerinnen und Bürger. Die Deutsche Glasfaser könnte den Ausbau des Glasfasernetzes auch ohne die Gemeinden umsetzen. Wie das Unternehmen mit der Situation umgeht, ob der Ausbau doch noch kommt und wann er kommen könnte, weiß die Gemeinde nicht.

 

Was sollten Bürgerinnen und Bürger, die einen Vertrag abgeschlossen haben, jetzt tun?

 

Aus rechtlichen Gründen kann die Gemeinde Wiltingen den Kunden der Deutschen Glasfaser keine Handlungsempfehlung geben. Sie können selbstverständlich die Entwicklung abwarten. Falls sie aber rechtliche Fragen zu Glasfaserverträgen, zu Widerrufsrechten oder zu außerordentlichen Kündigungen haben, hat sich die Verbraucherzentrale als kompetente Beratungsstelle bewährt. Sie stellt auch online Informationen zu vielfältigen Themen zur Verfügung. 


Ausbau der Ortseinfahrt ab dem 5. Juni 23

 

Es erfolgt der Rückbau des vorhandenen Provisoriums zur Verkehrsführung sowie die Erneuerung der gebundenen Oberbauschichten sowie der teilweise Ersatz der ungebundenen Oberbauschichten. Weiterhin werden Trenninseln, Grünstreifen und Mulden neu angelegt. Vorhandene Gehwege werden ebenfalls erneuert sowie um Querungshilfen erweitert.

Auftragnehmer der Bauleistungen ist die Firma Clemens Baugesellschaft GmbH & Co. KG aus Saarburg.

 

Die Baumaßnahme ist in insgesamt drei aufeinanderfolgende Bauabschnitte unterteilt.

In der Bauphase 1 wird bis ca. Mitte Juni der Fahrstreifen aus Saarburg kommend in Richtung Wiltingen provisorisch verbreitert. Dies ist erforderlich um die Zufahrt nach Wiltingen während des Ausbaus unter halbseitiger Verkehrsführung zu gewährleisten. In dieser Bauphase wird der Fahrstreifen aus Wiltingen kommend mit halbseitiger Verkehrsführung befahrbar sein. Die Einmündung zur L137 in Richtung „Wiltinger Kupp“ ist in dieser Bauphase frei.

 

In Bauphase 2 werden der Einmündungsbereich sowie der Fahrstreifen aus Wiltingen kommend erneuert. Dazu wird die Verkehrsführung umgestellt. Der Fahrstreifen in Richtung Wiltingen bleibt unter halbseitiger Verkehrsführung befahrbar, die Einmündung zur L137 wird voll gesperrt.

Die Umleitung der L137 erfolgt über Wiltingen – Oberemmel – Kommlingen – Konz und umgekehrt.  Die Umleitung wird vor Ort ausgeschildert.

 

Nach Fertigstellung der zweiten Bauphase ca. Mitte August 2023 wird die in Bauphase 1 eingerichtete Verbreiterung zurückgebaut und der verbliebene Fahrstreifen in Richtung Wiltingen erneuert. Die Verkehrsführung erfolgt analog zu Bauphase 1.

 

Nähere Informationen sowie Details zur Umleitungsstrecke entnehmen Sie bitte dem Mobilitätsatlas RLP unter verkehr.rlp.de.

 

Die Verkehrsteilnehmer (insbesondere der Durchgangsverkehr) werden gebeten entsprechend auf die ausgeschilderte Umleitung auszuweichen.

Die Gesamtausführung wird bis voraussichtlich Anfang September 2023 andauern.

 

Die Ausbaubeteiligten danken bereits jetzt den betroffenen Verkehrsteilnehmern für ihre Geduld und ihr Verständnis.

Quelle: LandesBetrieb Mobilität Trier, Fachgruppe Bau, Teamleiter Fachteam Straßenbau I


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Hier der Beitrag des SWR über Wiltingen und die Klosterbergstraße in "Hierzuland" vom 19.10.22


Lebensturm "Oben auf´m Carlweg" und die Erbauer: der Reblaus - Chor