NIEDERSCHRIFT

 

über die  Sitzung des Ortsgemeinderates Wiltingen

am Dienstag, den  10.03.2009,

 im Gasthaus Kratz

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

22:00 Uhr

 

Anwesend waren:

 

 

Ortsbürgermeister

 

Herr Lothar Rommelfanger

( Vorsitzender )

 

Ortsbeigeordnete

 

Herr Manfred Karges

 

Herr Hermann-Josef Schmitz

 

 

Mitglieder

 

Herr Thomas Budack

 

Frau Edtih Deges-Reinert

 

Herr Alfred Fuhrt

 

Frau Sylvia Kiefer

 

Herr Franz-Josef Kisegi

 

Herr Lutwin Ollinger

 

Herr Ewald Reinert

 

Herr Hans-Joachim Scherf

 

Herr Christoph Schmitz

 

Frau Birgit Turbing

 

Herr Klaus Weber

 

Herr Martin Weber

 

 

Sonstige Teilnehmer

 

Forstamt Saarburg, Herr Bee

( zu TOP 2 )

Herr Beigeordneter Joachim Weber

( Verwaltungsvertreter )

Herr Jan Schumann

( Schriftführer )

 

 

Entschuldigt fehlten:

 

 

Mitglieder

 

Herr Helmut Ayl

 

Frau Patricia Kohl

 

Herr Hermann Weber

 

Herr Anton Zeimet

 

 

Tagesordnung:                 siehe beigefügte Einladung, Anlage 1

 

 

Form und Frist der Einladung bestätigt?

Ja

Niederschrift vom 04.11.2008 in Ordnung?

Nein

Niederschrift vom 22.01.2009 in Ordnung?

Ja

Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur TO?

Ja

 

 

Der Vorsitzende stellte die Beschlussfähigkeit fest, begrüßte die Anwesenden und eröffnete die Sitzung.

 

 

Zur Niederschrift vom 04.11.2008:

 

Ein Ratsmitglied wies darauf hin, dass er sich in der Ratssitzung vom 04.11.2008 zu dem Tagesordnungspunkt 1.2 „Stellungsnahme der Ortsgemeinde  im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens“ dahingehend geäußert hat, dass er, als von den Wiltinger Bürgern gewählter Vertreter, sich nicht rechten Gewissens für den Neubau der Wiltinger Saarbrücke am alten Standort aussprechen kann. Diese Aussage wurde lt. diesem Ratsmitglied von Ortsbürgermeister Rommelfanger als „dummes Geschwätz“ abgetan.

Das Ratsmitglied beantragte, dass diese Aussage in die Niederschrift vom 04.11.2008 aufgenommen wird.

 

Ortsbürgermeister Rommelfanger konnte sich in diesem Zusammenhang nicht an eine solche Aussage erinnern. Seines Erachtens habe er lediglich den Vorwurf seines mangelnden Einsatzes für den neuen Standort als „dummes Geschwätz“ abgetan. Diese Aussage sei auch nicht beleidigend gemeint gewesen, sondern aus dem Eifer des Wortgefechtes entstanden. Herr Rommelfanger sah keinen Grund, dies in die Niederschrift aufzunehmen.

 

Aus der Mitte des Rates rief man dazu auf, zukünftig ausschließlich sachliche Diskussionen zu führen.

 

Anschließend stimmte der Ortsgemeinderat über die Aufnahme dieser Aussage in die Niederschrift vom 04.11.2008 ab.

 

Beschluss:

 

„Die von Ratsmitglied XXX vorgetragenen Äußerungen werden in die Niederschrift vom 04.11.2008 zum Tagesordnungspunkt 1.2 „Stellungsnahme der Ortsgemeinde  im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens“ aufgenommen.“

 

 

Abstimmungsergebnis:                6 Ja-Stimmen

                                                         4 Nein-Stimmen

                                                         3 Enthaltungen

 

 

 

Änderung der Tagesordnung:

 

Ortsbürgermeister Rommelfanger beantragte, den Tagesordnungspunkt 6 „Anträge zum Konjunkturprogramm II“ von der Tagesordnung abzusetzen. Zurzeit werde eine Prioritätenliste der Verbandsgemeinde Konz aufgestellt. Im Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Konz wurde bereits hierüber beraten und die anderen Projekte der Ortsgemeinde Wiltingen haben vermutlich wenig Chancen.

 

1. Beigeordneter Weber erklärte, dass nicht alle Projekte der einzelnen Gemeinden im Konjunkturprogramm II berücksichtigt werden können. Aus diesem Grund wird empfohlen, Projekte in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde umzusetzen. So profitieren auch alle Gemeinden über die Umlage.

 

Nach weiterer kurzer Beratung fasste der Ortsgemeinderat Wiltingen folgenden Beschluss

 

„Tagesordnungspunkt 6 „Anträge zum Konjunkturprogramm II“ wird von der Tagesordnung abgesetzt.“

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmigkeit

 

 

 

Dann wurde die Tagesordnung behandelt.


 

 

ÖFFENTLICHER TEIL

 

 

1

Einwohnerfragestunde gem. § 16a GemO

 

1.1

Musikververein Winzerkappelle Wiltingen

 

 

 

Ein Einwohner erklärte, dass sich der Musikverein „Winzerkapelle Wiltingen“ zurzeit in existenziellen Nöten befindet. Er möchte wissen, inwieweit sich Ortsbürgermeister Rommelfanger bzw. der Ortsgemeinderat Wiltingen mit diesem Problem auseinandergesetzt haben.

Herr Rommelfanger entgegnete, dass weder der Ausschuss für Kultur noch der Ortsgemeinderat Wiltingen sich mit diesem Thema beschäftigt haben. Grundsätzlich sei es die Aufgabe des Vereins, eine Lösung zu finden. Herr Rommelfanger ist selbst inaktives Mitglied des Vereins und wird auch an der Jahreshauptversammlung teilnehmen. Er möchte gerne helfen und hat bereits mit den beiden Vorsitzenden des Vereins über das Problem gesprochen, doch bisher wurde noch kein Lösungsvorschlag gemacht. Sollten Lösungsansätze vorliegen, werde überprüft, inwieweit der Ortsgemeinderat Wiltingen den Verein unterstützen kann.

 

Die erschienen Einwohner sowie der Ortsgemeinderat Wiltingen nahmen dies zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

1.2

Veröffentlichung von Niederschriften im Internet

 

 

 

Es wurde nachgefragt, warum nach der Niederschrift vom 21.08.2008 keine weitere Niederschrift im Internet veröffentlicht wurde.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass nach Beschluss des Ortsgemeinderat Wiltingen, Niederschriften erst nach Abnahme durch den Rat veröffentlicht werden. Die Niederschriften vom 04.11.2008 und 22.01.2009 wurden erst in der heutigen Sitzung abgenommen und können nun im Internet veröffentlicht werden.

 

 

 

 

 

1.3

Veröffentlichung der Tagesordnungen bereits vor den Ortsgemeinderatssitzungen

 

 

 

Weiter fragte der Einwohner, ob die Tagesordnungen der Ortsgemeinderatssitzungen bereits vor den Sitzungen im Internet veröffentlicht werden könnten. Für die Sitzungen des Verbandsgemeinderates Konz werde dies bereits so praktiziert.

Ortsbürgermeister Rommelfanger sah keinen Grund dieser Anfrage nicht nachzukommen.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen stimmte dem zu.

 

 

 

 

 

 

 

1.4

Anbindung der Ortsgemeinde Wiltingen an das DSL-Netz

 

 

 

Der Einwohner sprach dem Ortsgemeinderat Wiltingen ein Lob aus, weil die Anbindung an das DSL-Netz gut funktioniert hat.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

1.5

Vorgehensweise in Bezug auf Dauerparker auf öffentlichen Parkplätzen

 

 

 

Es wurde nachgefragt, was der Ortsgemeinderat Wiltingen gegen die Dauerparker auf öffentlichen Parkplätzen in der Ortsgemeinde Wiltingen unternehmen wird.

 

Herr Rommelfanger erklärte, dass sich die Lösung dieses Problems als schwieriger herausgestellt hat als vorher angenommen. Man arbeite zurzeit noch daran, eine geeignete Lösung zu finden.

 

 

 

 

 

1.6

Möglichkeiten der Verbandsgemeinde auf ungenehmigte Ausbaumaßnahmen zu reagieren

 

 

 

Herr Joachim Weber wurde nach den Möglichkeiten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde gefragt, gegen ungenehmigte Baumaßnahmen vorzugehen.

 

Beigeordneter Weber erklärte, dass bei einer von der Baugenehmigung abweichenden Bebauung zunächst ein Baustopp angeordnet werden kann. Dem Bauherrn wird nun die Möglichkeit eingeräumt, einen Nachtrag zum bestehenden Bauantrag einzureichen. Hierüber muss der Ortsgemeinderat entscheiden. Sollte dem Nachtrag nicht zugestimmt werden, ist der Bauherr zum Rückbau der abweichenden Bebauung verpflichtet. Dem Bauherrn steht der Rechtsweg offen, um gegen die Entscheidung des Ortsgemeinderates vorzugehen.

 

Die Einwohner und der Ortsgemeinderat Wiltingen nahmen dies zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

1.7

Gründung eines Heimat- und Kulturvereins

 

 

 

Ortsbürgermeister Rommelfanger wurde gefragt, wie er und die SPD-Fraktion zu der geplanten Gründung eines Heimat- und Kulturvereins stehen, inwieweit andere Vereine der Ortsgemeinde Wiltingen in diesen Verein eingebunden werden, und welche Aufgaben der Verein übernehmen soll.

 

Herr Rommelfanger erklärte, dass die kulturellen Aufgaben der Ortsgemeinde durch verschiedene Gremien und Vereine wahrgenommen werden. Der Hintergrund zur Gründung des Heimat- und Verkehrsvereins ist, eine einfachere Finanzierung der Wiltinger Ortschronik zu ermöglichen. Herr Thomas Müller hatte bereits einen Satzungsentwurf für die Gründung des Vereins ausgearbeitet. Zur Gründung des Vereins werden die Wiltinger Bürger eingeladen. Jeder, der einen Beitrag zu diesem Verein leisten möchte, kann Mitglied werden.

Herr Rommelfanger könne nicht für jeden einzelnen sprechen, er selbst und die SPD-Fraktion möchten den Verein jedoch unterstützen.

 

Der Ortsgemeidnerat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.

 

1.8

Sachstand zur Eröffnungsbilanz der Ortsgemeinde Wiltingen im Rahmen der Umstellung auf Doppik

 

 

 

Beigeordneter Joachim Weber wurde nach dem derzeitigen Sachstand zur Erstellung einer Bilanz der Ortsgemeinde Wiltingen gefragt.

 

Herr Weber erläuterte, dass die Haushalte der Verbandsgemeinde und der Stadt Konz bereits erstellt wurden. Die Erfassung des Vermögens sei soweit abgeschlossen. Die Haushalte der einzelnen Ortsgemeinden werden derzeit erstellt. Allerdings sind die Mitarbeiter der Haushaltsabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Konz derzeit auch stark in die Erstellung von Förderanträgen im Rahmen des Konjunkturpaketes II eingebunden.

 

 

 

 

 

1.9

Zustand von Baugrundstücken der Ortsgemeinde Wiltingen

 

 

 

Ein Einwohner teilte mit, dass sich drei Baugrundstücke der Ortsgemeinde Wiltingen in schlechtem Zustand befinden. Diese sollten gesäubert werden um Kaufinteressenten nicht von vorneherein abzuschrecken.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen stimmte dem zu.

 

 

 

 

 

1.10

Öltank im Bereich "Behles"

 

 

 

Der Einwohner machte weiter darauf aufmerksam, dass im Bereich „Behles“ ein Öltank liegt. Der Ortsgemeinderat Wiltingen sollte sich darum kümmern, diesen zu entfernen.

 

Ortsbürgermeister Rommelfanger teilte mit, dass die zuständige Behörde in diesem Fall bereits aktiv wurde. Nähere Informationen liegen ihm aber derzeit noch nicht vor.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

2

Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2009

 

 

 

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes inzwischen durch das Forstamt Saarburg erstellt wurde; der Planentwurf war der Einladung beigefügt. Die Waldbegehung fand am 13.02.2009 statt.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Bee vom Forstamt Saarburg erschienen, welcher den Forstwirtschaftsplan und den Finanzplan näher erläuterte. Insbesondere ging er auf die Entwicklung in 2008, Wegeunterhaltungsmaßnahmen, Bodenschutzkalkung, die Holzpreisentwicklung und von der Bundeswehr verursachte Schäden näher ein.

 

Er wies darauf hin, dass der Forstwirtschaftsplan im September 2008 erstellt wurde und dadurch der derzeitige Konjunktureinbruch durch die Finanzkrise nicht berücksichtigt werden konnte. Derzeit sinken die Holzpreise, die weitere Entwicklung ist noch nicht abschätzbar.

 

Herr Bee teilte mit, dass im „Oberen Gravelswald“ 150 bis 200 Eichen gefällt und gestohlen wurden. Die Täter wurden vom Jagdhüter gesehen, konnten aber bisher noch nicht identifiziert werden. Herr Bee bat um Weitergabe, sollte jemand Informationen hierzu erhalten.

 

Nachdem Herr Bee noch einige Fragen aus den Reihen des Rates beantwortet hatte, fasste der Ortsgemeinderat Wiltingen folgenden Beschluss:

 

 

„Dem Forstwirtschaftsplan sowie dem hierzu erstellten Finanzplan für das Forstwirtschaftsjahr 2009 für die Ortsgemeinde Wiltingen wird in der vom Forstamt Saarburg vorgelegten Form zugestimmt.

 

Unter Berücksichtigung der Einnahmen von 118.400 € und der Ausgaben von 107.057 € ergibt sich ein Überschuss von 11.383 €.

 

Das Forstamt wird gem. § 27 Ziff. 1 Landeswaldgesetz mit der Durchführung des Planes beauftragt. Es wird ermächtigt, den Einsatz der Waldarbeiter und Unternehmen sowie deren Arbeitsbedingungen zu regeln.“

 

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmigkeit

 

 

 

 

3

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Wiltingen, Teilgebiet "In den Kampen"

 

 

 

Ortsbeigeordneter Hermann-Josef Schmitz rückte bei diesem Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit vom Sitzungstisch ab.

 

 

 

 

 

3.1

Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen während der Offenlage und der Trägerbeteiligung

 

 

 

Ortsbürgermeister Rommelfanger erläuterte folgenden Sachverhalt und ließ über die vorgelegten Beschlussvorschläge abstimmen.

 

Mit Schreiben vom 25.09.2008 wurden die Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme zu o. g. Bebauungsplanentwurf bis zum 13. November 2008 gebeten. Der Kreis der Beteiligten wurde auf die sachlich betroffenen Stellen beschränkt.

 

Die Offenlage im Rahmen der vereinfachten Änderung wurde im TV am 04.10.2008 bekannt gemacht und in der Zeit vom 13. Oktober – 13. November 2008 bei der Verwaltung durchgeführt. Auf Wunsch der Ortsgemeinde wurden durch die Verwaltung auch alle Grundstückseigentümer über die Offenlage schriftlich informiert.

 

Beteiligte Träger öffentlicher Belange:

-       Verbandsgemeindewerke Konz, Stellungnahme 13.11.2008

-       Verbandsgemeindeverwaltung Konz – Fachbereich 3/Tiefbau, Stellungnahme 13.11.2008

-       Kreisverwaltung Trier-Saarburg – Landesplanung, Stellungnahme 13.11.2008

-       Kreisverwaltung Trier-Saarburg – Untere Landespflege, keine Stellungnahme

-       Zweckverband A.R.T., Stellungnahme 02.10.2008

-       Verbandsgemeindeverwaltung Konz – Fachbereich 2/Beiträge, Stellungnahme 11.11.2008

-       Verbandsgemeindeverwaltung Konz – Fachbereich 3/Bauaufsicht, keine Stellungnahme

-       Verbandsgemeindeverwaltung Konz – Fachbereich 1/Liegenschaften

-       Vermessungs- und Katasteramt Trier

-       RWE Net AG

Bei diesen beteiligten Trägern ist keine Abwägung erforderlich.

 

Ordnungsnummer 9) Stellungnahme der RWE Net AG vom 06.10.2008

Im Plan haben wir die im Plangebiet bestehenden und geplanten Versorgungsanlagen eingezeichnet.

 

Um für die Leuchten den in der RAS (Richtlinie für die Anlage von Straßen) geforderten seitlichen Sicherheitsraum für den Kraftfahrzeugverkehr von 0,75 m (bei Hochborden 0,50 m) zu erreichen, ist es unter Umständen erforderlich, dass die Leuchten auf Privateigentum errichtet werden. Wir bitten daher die Anlieger entsprechend zu informieren und dies in die textliche Festsetzung des Bebauungsplanes aufzunehmen.

 

Sollten Änderungen unserer Anlagen notwendig werden, so richtet sich die Kostentragung nach den bestehenden Verträgen bzw. sonstigen Regelungen.

 

Werden unsere Belange in diesem Sinne beachtet, bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplans keine Bedenken.

 

Abwägungsvorschlag:

Nur zur Information: In den Textfestsetzungen ist ein entsprechender Passus bereits berücksichtigt. Der Ausbau erfolgt, wenn der überwiegende Teil der Baustellen bebaut ist.

 

Der Abwägungsvorschlag wurde zur Kenntnis genommen.

 

 

Ordnungsnummer 10) Anregung des Herrn Hermann-Josef Schmitz vom 30.10.2008

1.    In der vereinfachten Änderung des Bebauungsplans werden Sachen veröffentlicht, die der Rat so nicht beschlossen hat. Im Rat wurde nur Bezug genommen auf den Wendehammer und den südlichen Lärmschutzwall.

2.    Mit dem Wegfall des Lärmschutzwalls im südlichen Bereich des Baugebietes bin ich nicht einverstanden.

3.    Die Vorgehensweise, die Fläche K2 aus dem Geruchsgutachten jetzt stillschweigend mit zu ändern, bin ich nicht einverstanden. Die mündliche Aussage von Herrn Queins, die Schutzmaßnahme K2 sei nicht notwendig, wenn in K1 zwei, drei Weidenstecklinge mehr gesetzt werden, ist für mich nicht akzeptabel.

4.    Da die VG-Werke einen optimierten und emissionsarmen Betrieb der Kläranlage nicht gewährleisten kann, ist es zwingend notwendig, dass der 15 m breite Pflanzstreifen wie im B-Plan auf dessen Grundlage das Geruchsgutachten basiert, erstellt wird.

5.    Mit welchem Recht können Bauverwaltung und das Büro Stolz & Partner die Beschlüsse des Wiltinger Gemeinderates abändern?

6.    dass die Bauabteilung viel zu tun hat, ist keine Entschuldigung dafür, dass auf mein Schreiben vom 04. März 2008 weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort erfolgt ist.

 

Abwägungsvorschlag:

Zu 1 und 5): Zu der Thematik, dass der Beschluss des Ortsgemeinderates vom 26.903.2008 nicht 1:1 umgesetzt wurde, erfolgte bereits in der Sitzung vom 04.11.2008 ein Sachstandsbericht, der hier nachrichtlich noch einmal wiedergegeben wird:

 

Die Offenlage im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes läuft vom 13. Oktober bis 13. November 2008.

Dabei konnte der Beschluss des Ortsgemeinderates vom 26.03.2008 nicht komplett im Wortlaut umgesetzt werden. Umgesetzt wurde die Änderung der Wendeanlage. Es  war jedoch auch gefordert worden, den Lärmschutzwall im südlichen Teil zugunsten einer Fußwegeverbindung entfallen zu lassen. Dies konnte jedoch aus folgenden Gründen nicht vollzogen werden:

 

1.    Bereits im März hatte sich der Beig. Herrmann-Josef Schmitz schriftlich dagegen ausgesprochen, auf den Lärmschutzwall zu verzichten.

2.    Die Prüfung, ob bei Wegfall des Walles eine weitere Baumöglichkeit entstehen könne, ergab, dass hier das Verfahren der Baulandumlegung geändert werden müsse.

3.    Das Planungsbüro Stolz und Kintzinger vertrat die Auffassung, dass bei einem Wegfall des Lärmschutzwalls das entsprechende Lärmgutachten dringend aus materiell-rechtlichen Gründen überarbeitet werden müsse. Ansonsten könne das Büro nicht für die Inhalte des Planes gerade stehen.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bereits der jetzt geplante Wall mit einer Höhe von nur ca. 2 m die Forderungen des Lärmgutachtens unterschreitet. Es war jedoch in der Vorbesprechung in der Verwaltung im November 2007 unter Beteiligung aller Fraktionsvorsitzender sowie in den nachfolgenden Beratungen der Ortsgemeinde Wiltingen einhellige Meinung, auf weitere Gutachten mit nicht abschätzbaren Ergebnissen zu verzichten. 

Die Änderung des Planes sollte kostenneutral erfolgen, was auch möglich ist.  Daher wurden in Rücksprache mit dem Planungsbüro Stolz und Kintzinger und dem Ortsbürgermeister die Inhalte der Offenlage begrenzt und der Lärmschutzwall unverändert gelassen, weil der Beschluss nicht umsetzbar war. Im Rahmen der erneuten Offenlage zeigte sich weiterhin, dass betroffene Anlieger im Gebiet die Fertigstellung des Lärmschutzwalles fordern und einem Verzicht nicht zustimmen würden.

 

Zu 2): Der Lärmschutzwall im südlichen Bereich ist nicht weggefallen. Die Umsetzung der Planung wird weiterhin angestrebt.

 

Zu 3):

Die Fläche K2 ist bereits zu der letzten Fassung der Planung (Rechtskraft Februar 2006) geändert worden. Im Rahmen der erneuten Offenlage erfolgte diesbezüglich keine Änderung mehr. Die angesprochene mündliche Aussage ist falsch wiedergegeben. Der Sachverhalt bezüglich der Geruchsgutachten wurde mit Herrn Schmitz ausführlich mündlich besprochen.

 

Zu 4): Die Kläranlage wird nach dem aktuellen Stand der Technik betrieben. Bei der Erstellung des Geruchsgutachtens wurden die Spitzenbelastungen durch die Besonderheit der Weinbaukampagne mit einem pessimalen Ansatz berücksichtigt. Der im Gutachten erwähnte Pflanzstreifen entfällt nicht, sondern wird im Bereich der K1- Fläche realisiert.

 

Zu 6): Dies ist richtig. In Zukunft wird die Verwaltung bemüht sein, frühzeitig Mitteilungen über den Eingang von Schreiben zu erstellen. Der Inhalt des Schreibens wurde bei der Offenlage bereits in Teilen umgesetzt. Die Thematik der Geruchsbelastung wurde mit Herrn Schmitz ausführlich und mehrfach erläutert.

 

 

Widerspruch gegen das Baugebiet „Kampen“, Schreiben des Herrn Hermann-Josef Schmitz vom 04.03.2008

Es sollen zwar alle Eigentümer in dem Baugebiet „Kampen“ noch angeschrieben werden, aber um keine Fristen zu versäumen, lege ich gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 26.02.2008 – in den Kampen den Lärmschutz im Süden wegfallen zu lassen – Widerspruch ein.

Wie im TV vom 29.02.2008 zu lesen war, hat die Ortsgemeinde Wiltingen den Bebauungsplan wieder geändert. Eine vereinfachte, verkürzte Offenlegung soll diesen Beschluss in Kraft setzen.

Fachleute für Geruchs- und Lärmschutz haben damals der Gemeinde durch Gutachten Auflagen zur Entwicklung des Baugebietes gemacht.

 

Unter diesen Voraussetzungen und wie im ersten B-Plan gezeigten Geruchs- und Lärmschutzmaßnahmen habe ich in 2006 zwei Baugrundstücke erworben.

 

Kommentierung:

Bei dem Beschluss des OGR handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Die Abwägung über die Gutachten zum Lärmschutz und Geruchsschutz wurde im Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

 

Dabei hat die Gemeinde von ihrer Abwägungsmöglichkeit Gebrauch gemacht und eine gangbare Kompromisslinie gefunden.

 

Gegenstand der jetzigen Änderung ist die Wendeanlage.

Der Eigentümer hat die Flächen nicht erworben, sondern als Alteigentümer im Rahmen der Baulandumlegung zugeteilt bekommen.

 

Beschluss:

 

„Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die inhaltlich falschen Aussagen werden ausdrücklich zurückgewiesen. An der Planung wird festgehalten.“

 

Abstimmungsergebnis:      11 Ja-Stimmen

                                                 2 Enthaltungen

 

 

Ordnungsnummer 11) Anregung von Frau Stefanie Neukirch-Meyer vom 11.11.2008

Mit diesem Schreiben möchte ich mitteilen, dass ich mich mit den durch den Ortsgemeinderat beschlossenen Änderungen des Bebauungsplans (hier die Änderung der Textfestsetzung für die Fläche K1) nicht einverstanden erkläre.

 

Begründung: Zur Erschließung des oben genannten Baugebiets war meines Wissens ein Geruchsgutachten aufgrund der räumlichen Nähe der örtlichen Kläranlage notwendig. Dieses Gutachten, dass Gerüchten zufolge ca. 15.000,00 € gekostet hat, wies den sogenannten „Biofilter“ als notwendigen Bestandteil des Schutzes der Anwohner vor den Gerüchen der Kläranlage aus. Nun genügt ein Anruf beim gleichen Gutachter, um die Auskunft zu erhalten, dass einige Weidenstecklinge in nunmehr erheblicher Distanz zum Baugebiet ausreichend seien.

 

Eine solche Aussage, die das vorliegende – teure und m. E. durch mich und andere Erwerber beim Kauf des Grundstücks mitfinanzierte – Gutachten unterminiert – ist und bleibt mir unverständlich. Eine Änderung des Bebauungsplans ist daher für mich und meine Familie unakzeptabel und wir möchten mit diesem Schreiben zum Ausdruck bringen, dass eine Zustimmung zur Änderung in diesem Bereich für uns nicht in Betracht kommt und bitte Sie, unseren Widerspruch an die zuständige Ortsgemeinde weiterzuleiten.

 

Der Änderung im Bereich des Wendehammers stimme ich jedoch zu, da ich hier keine Beeinträchtigungen erkennen kann.

 

Abwägungsvorschlag:

Die Fläche K2 mit der Bepflanzung eines Schutzstreifens ist nicht im Rahmen der vereinfachten Änderung entfallen, sondern bereits in der Offenlage im Jahr 2005/2006. (Die Offenlage fand von September bis Oktober 2005 statt, der Satzungsbeschluss wurde im September 2005 gefasst, die Rechtskraft bestand mit Veröffentlichung im TV im Februar 2006). Die Gründe der damaligen Abwägung sind der Ortsgemeinde bewusst. Nochmals zur Sachlage:

Ein Geruchsgutachten war zwingend erforderlich, um die Unterschreitung des Mindestabstandes Kläranlage / Wohnbebauung von 300 m auf hier aktuell 160 m für die Gemeinde gutachterlich zu prüfen und abzusichern.

Zwischen der Wohnbebauung und der damals vorgesehenen Gewerbegebietsplanung gab es zunächst einen Grünstreifen zur Trennung der Funktionen. Diesem wurde dann in dem Geruchsgutachten auch eine gewisse Funktion als so genannter „Biofilter“ zuerkannt. Da dieser Grünstreifen nicht in die Baulandumlegung einbezogen werden konnte (zu hoher Flächenabzug => Enteignung) und auch sonst freihändig nicht erworben werden konnte, wurde die Plankonzeption später verändert. Die Fläche K2, die ja auch noch die Funktion für die Oberflächenentwässerung wahrnimmt, wurde und 90 Grad gedreht. Nach mündlicher Rücksprache mit dem Geruchsgutachter kann man davon ausgehen, dass die entfallene Funktion dieses Biofilters auf der Fläche K2 durch vermehrte Anpflanzung in der Fläche K1 ausgeglichen werden kann.

 

Im Rahmen dieser vereinfachten Änderung wurde lediglich die redaktionelle Aussage in den Textfestsetzungen um folgenden Passus ergänzt: „Im Anschluss an den bestehenden Ufergehölzsaum wird eine Anpflanzung von Weidenstecklingen auf einer Breite von 15 m truppweise im Abstand von 1-2 m vorgenommen“.

Es werden nicht „einige Weidenstecklinge“, sondern ca. 500 Weidenstecklinge eingebracht. Die Distanz zum Baugebiet ist selbstverständlich größer, die Entfernung zum Emissionsort ist dafür geringer, insofern ist die Kritik unverständlich.

Die Äußerungen zu den Kosten sind nicht Gegenstand der Offenlage und entbehren zudem jeder Grundlage.

 

Beschluss:

 

„Die Anregung wird zurückgewiesen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.“

 

Abstimmungsergebnis:      Einstimmigkeit

 

 

Ordnungsnummer 12) Anregung von Frau Elfriede Müller vom 21.10.2008

Nach Einsicht in die erneute Offenlegung des o. g. Bebauungsplans und einer Besichtigung des Baugebietes stelle ich fest, dass der Lärmschutzwall vor Ort zur Zeit noch nicht der Ausführung entspricht, wie im Bebauungsplan vorgesehen.

 

Mit diesem Schreiben weise ich darauf hin, dass ich dies in der jetzigen Form auf keinen Fall akzeptieren werde und ich hiermit die Gemeinde auffordere, den Lärmschutzwall gemäß Bebauungsplan fertig zu stellen.

 

Abwägungsvorschlag/Kommentar:

Es ist weiterhin vorgesehen, den Lärmschutzwall im südlichen Bereich anzulegen. Lediglich die Umsetzung der Planung steht noch aus.

 

 

Beschluss:

 

„Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.“

 

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmigkeit

 

 

 

 

3.2

Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 

 

 

Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt.

 

 

Beschluss:

 

„Aufgrund der §§ 1,2 und 10 i. V. mit § 244, Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.09.2006 sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.01.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22.04.1993 in Verbindung mit der Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2006 beschließt der Ortsgemeinderat Wiltingen unter Beachtung von § 22 Gemeindeordnung (Sonderinteresse) den Bebauungsplan für das Teilgebiet „In den Kampen“ nach eingehender Auswertung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen als Satzung; die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen sind gemäß § 9 Absatz 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Landesbauordnung in den Bebauungsplan aufgenommen worden und werden ebenfalls als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Der geänderte Bebauungsplan ist bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung rechtskräftig.“

 

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmigkeit

 

 

 

 

4

Parkplatzsituation an der L 138
Vorlage: 3T/390/2009

 

 

 

Der Ortsgemeinderat hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 21.01.2009 mit der Problematik befasst, sich aber gegen den vorgelegten Vertragsentwurf ausgesprochen. Eine weitere Beratung erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Ortsgestaltung am 05.02.2009. Hier wurde der Ankauf des Parkplatzes diskutiert. Hierzu ist bisher allerdings noch keine Stellungnahme des LBM eingegangen.

 

Der Vorsitzende hatte mit Herrn Wagner vom LBM telefoniert. Aus diesem Gespräch ging hervor, dass die Ortsgemeinde Wiltingen dem LBM einen Vertrag anbieten sollte, bei dem die Müllentsorgung und die Pflege der hinteren Grünfläche von der Ortsgemeinde übernommen werden. Die Streupflicht im Winter und die Pflege des vorderen Grünstreifens verbleiben beim LBM. Dieser Vertrag sollte vorerst ein Jahr umfassen und eine Kündigungsfrist von vier Wochen enthalten. So könnte man evtl. zu einer schnellen Öffnung der Parkfläche gelangen.

 

Dies fand im Ortsgemeinderat Wiltingen allgemeine Zustimmung.

 

 

 

 

 

 

5

Sperrung der Brückenstraße

 

 

 

Ortsbürgermeister Rommelfanger informierte den Rat darüber, dass der in der Brückenstraße aufgestellte Poller schon wieder gestohlen wurde. Eine Anzeige wurde bereits gemacht. Allerdings sind bereits frühere Verfahren wegen Diebstählen des Pollers aus früheren Jahren ohne Ergebnis eingestellt worden. Jetzt ist zu entscheiden, wie damit umgegangen wird. Fraglich ist, ob erneut ein Poller aufgestellt werden soll, der dann evtl. wieder gestohlen wird. Zudem haben sich mehrere Winzer über den Poller beschwert.

Ein Ratsmitglied wies darauf hin, dass der Ortsgemeinderat Wiltingen den Beschluss gefasst habe, die Brückenstraße zu schließen. Lediglich der Landwirtschaftliche Verkehr darf hier fahren.

Der Vorsitzende erklärte, dass auf Anfrage Schlüssel ausgehändigt wurden, mit denen der Poller umgelegt werden konnte.

Ein Ratsmitglied sagte, dass es sich hier um eine erhebliche Gefahrenstelle für Radfahrer handelt. Dies müsse man den Bürgern verdeutlichen. Weiter müsse man ihnen sagen, dass der Täter die vollen Kosten für die Poller übernehmen muss. Evtl. könnte man auch eine Überwachungskamera in diesem Bereich aufstellen. Der Beschluss müsse umgesetzt werden.

Ein Ratsmitglied machte den Vorschlag, die Bürger durch einen Bürgerbrief über die Gründe der Sperrung zu informieren. Dann könnte man auch bei einem erneuten Diebstahl Hilfe durch Anwohner erwarten.

Ein Ratsmitglied machte den Vorschlag, diesen Bereich durch Straßenschweller für PKW unattraktiv zu machen. Die Abkürzung durch die Brückenstraße lohne sich nur, wenn sie ungehindert passiert werden kann. Traktoren könnten über diese Straßenschweller fahren.

Ein Ratsmitglied wies darauf hin, dass in diesem Fall der Bereich ausgeleuchtet werden muss, was zu Kosten führt.

 

Nach weiterer Beratung einigte man sich darauf, dass der Ausschuss für Bau, Umwelt und Ortsgestaltung sich in seiner nächsten Sitzung mit diesem Thema befassen soll. An dieser Sitzung sollten auch ein Vertreter des LBM und des Roten Kreuzes teilnehmen, um deren Sicht darzustellen.

 

 

Mehrere Einwohner meldeten sich und beantragten Rederecht.

Der Vorsitzende lies darüber abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:      Einstimmigkeit

 

 

Ein Einwohner erklärte, dass die Pollerlösung für das dort ansässige Weingut „Van Volxem“ nicht sehr günstig sei. Es sei sehr aufwendig, bei jeder Durchfahrt den Poller umzulegen und anschließend wieder aufzustellen. Fraglich sei auch, ob jeder Winzer den Poller, nachdem er durchgefahren ist, wieder aufrichtet. Eine Verkehrsberuhigung ist seiner Ansicht nach die bessere Lösung.

Ein weiterer Einwohner wies darauf hin, dass es auch Landwirtschaftlichen Verkehr mit PKWs gibt.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis und fasste anschließend folgenden Beschluss:

 

 

„Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Ortsgestaltung wird ermächtigt, einen Verbindlichen Beschluss zu fassen. Dieser muss allerdings berücksichtigen, dass die Durchfahrt für den landwirtschaftlichen Verkehr möglich bleibt und für Autofahrer unattraktiv bzw. gesperrt wird.“

 

 

Abstimmungsergebnis:                12 Ja-Stimmen

                                                           1 Enthaltung

 

 

 

 

6

Anträge zum Konjunkturprogramm II

a.) Dorfplatzgestaltung

b.) Energetische Sanierung des Bürgerhauses

 

 

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

7

Auftragsvergabe;

Ersatz für eine Reglung der Lüftungs- und Heizungsanlage im Bürgerhaus
Vorlage: 3H/745/2009

 

 

 

Ortsbürgermeister Rommelfanger erläuterte den folgenden Sachverhalt:

 

Im Bürgerhaus Wiltingen gibt es Probleme mit der Lüftungsanlage, die mit der Beheizung des Saales gekoppelt ist. Die wenigen vorhandenen Heizkörper dienen nur zur Unterstützung der Beheizung.

Das Problem ist die defekte Regelung. Im Moment läuft die Anlage im Notbetrieb, das heißt, dass das Ventil die ganze Zeit geöffnet ist und die Anlage Tag und Nacht läuft.

Mit dem Einbau eines neuen Reglers ist eine gezielte Steuerung der Temperatur nach Bedarf und Vorgabe der Gemeinde möglich.

Es wurde kein zweites Angebot eingeholt, da die Steuerung durch die Fa. Kieback & Peter eingebaut wurde und die Fa. Junkes sich mit den Schwierigkeiten der Anlage auskennt.

Außerdem würde auch eine andere Firma bei der Fa. Kieback & Peter anfragen.

 

Im Ortsgemeinderat Wiltingen bestand Unklarheit darüber, inwieweit diese Reparatur notwendig ist und wie der Regler funktioniert.

Aus der Mitte des Rates wurde angemerkt, dass es vielleicht sinnvoller sei, ein neues System einzubauen, anstatt die veraltete Technik zu reparieren.

 

Nach weiterer kurzer Beratung machte Ortsbürgermeister Rommelfanger den Vorschlag, einen Fachmann der Firma Junkes zur nächsten Bauausschusssitzung einzuladen, der die bestehenden Möglichkeiten näher erläutern kann.

 

Ein Ratsmitglied bat darum, die Unterlagen über eine Reparatur der Anlage vor ca. 5 Jahren über 6.000 € für die Ausschusssitzung bereitzustellen.

 

Damit eine im Bauausschuss erarbeitete Lösung schnell umgesetzt werden kann, machte der Vorsitzende den Vorschlag, den Ausschuss zu ermächtigen, einen verbindlichen Beschluss zu fassen.

 

Dies fand im Ortsgemeinderat allgemeine Zustimmung.

 

 

Beschluss:

 

„Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Ortsgestaltung wird vom Gemeinderat Wiltingen ermächtigt an seiner Stelle einen verbindlichen Beschluss zu fassen. Die Kosten für die Umsetzung des Beschlusses dürfen die Kosten für das von der Firma Junkes vorgelegt Angebot nicht erheblich übersteigen.“

 

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmigkeit

 

 

 

 

8

Darstellung der Sitzungsniederschriften im Internet

 

 

 

Ortsbürgermeister Rommelfanger gab bekannt, dass sich der Ortsgemeinderat bereits in seiner Sitzung am 21.01.2009 mit der Angelegenheit befasst habe; die Stellungnahme der Verwaltung war der Niederschrift beigefügt. Die weitere Vorberatung wurde an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Der Haupt- und Finanzausschuss habe in seiner Sitzung am 10.02.2009 empfohlen, die Darstellung der Niederschrift wie bisher im Internet vorzunehmen.

 

1. Beigeordneter Joachim Weber erläuterte die Gründe, warum die Ratsmitglieder in der Niederschrift nicht namentlich zu ihren Wortmeldungen genannt werden dürfen. Dies sei nur möglich, wenn das einzelne Ratsmitglied zu jeder einzelnen seiner Wortmeldungen seine Zustimmung erteilt. Eine pauschalierte Zustimmung sei rechtlich bedenklich.

 

Ein Ratsmitglied sagte, dass man der rechtlichen Regelung entsprechen sollte und Formulierungen wie „aus der Mitte des Rates“ wählen sollte.

 

Nach weiterer kurzer Beratung fasste der Ortsgemeinderat Wiltingen folgenden Beschluss:

 

 

„Der öffentliche Teil der Niederschriften soll komplett im Internet veröffentlicht werden. Bei Redebeiträgen der einzelnen Ratsmitglieder sind Formulierungen wie „aus der Mitte des Rates“ zu verwenden.“

 

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmigkeit

 

 

 

 

9

Berichte und Verschiedenes

 

9.1

Erweiterung des Kindergartens Wiltingen

 

 

 

Der Vorsitzende informierte den Rat darüber, dass Architekt Franz Conen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Ortsgestaltung die Planung zur Erweiterung des Kindergartens Wiltingen näher erläutern wird.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.

 

 

 

9.2

Tagungsräume für Ausschusssitzungen

 

 

 

Aus der Mitte des Rates wurde darum gebeten, Ausschusssitzungen zukünftig nur noch in abgetrennten Räumen abzuhalten. Der Lärm in öffentlich zugänglichen Räumen oder Kneipen sei störend.

Ortsbürgermeister Rommelfanger erklärte, dass Ausschusssitzungen in der Regel nichtöffentlich seien und nach Möglichkeit auch ein abgetrennter Raum gewählt wird.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

9.3

Lautsprecheranlage für die Leichenhalle Wiltingen

 

 

 

Ein Ratsmitglied regte an, eine Lautsprecheranlage für die Leichenhalle Wiltingen zu beschaffen. Bei gut besuchten Beerdigungen könnten außerhalb der Leichenhalle stehende den Pastor nicht verstehen.

Der Vorsitzende erklärte, dass der Pastor eine mobile Lautsprecheranlage besitze. Er bot an, mit dem Pastor zu sprechen, damit die Anlage bei Beerdigungen aufgestellt wird.

 

Im Ortsgemeinderat Wiltingen fand dies allgemeine Zustimmung.

 

 

 

 

 

9.4

Panzersperren in der Ortsgemeinde Wiltingen

 

 

 

Ein Ratsmitglied informierte den Rat darüber, dass ein Freizeitclub die sich in der Ortsgemeinde Wiltingen befindlichen Panzersperren der Öffentlichkeit zugänglich machen möchte.

 

Herr Rommelfanger erklärte, dass er bereits eine Anfrage des Clubs erhalten hat. Allerdings befinden sich die Panzersperren auf einem privaten Grundstück. Er unterstütze das Vorhaben gerne, aber zunächst müsse die Genehmigung des Grundstückseigentümers eingeholt werden. Dies wurde dem Freizeitclub auch bereits mitgeteilt.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.