NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Wiltingen
am Donnerstag, den 22.01.2009,
im Feuerwehrgerätehaus Wiltingen
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Beginn: |
18:30 Uhr |
Ende: |
20:30 Uhr |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
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Herr Lothar Rommelfanger |
( Vorsitzender ) |
Ortsbeigeordnete
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Herr Hermann-Josef Schmitz |
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Mitglieder
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Herr Helmut Ayl |
( ab 19:00 Uhr ) |
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Herr Thomas Budack |
( ab 19:30 Uhr ) |
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Frau Edtih Deges-Reinert |
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Herr Alfred Fuhrt |
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Frau Sylvia Kiefer |
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Herr Franz-Josef Kisegi |
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Frau Patricia Kohl |
( ab 20:00 Uhr ) |
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Herr Lutwin Ollinger |
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Herr Ewald Reinert |
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Herr Hans-Joachim Scherf |
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Herr Christoph Schmitz |
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Herr Klaus Weber |
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Herr Martin Weber |
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Herr Anton Zeimet |
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Sonstige Teilnehmer
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Herr Beigeordneter Joachim Weber |
( Verwaltungsvertreter ) |
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Herr Jan Schumann |
( Schriftführer ) |
Entschuldigt fehlten:
Ortsbeigeordnete
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Herr Manfred Karges |
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Mitglieder
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Frau Birgit Turbing |
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Tagesordnung: siehe beigefügte Einladung, Anlage 1
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Form und Frist der Einladung bestätigt? |
Ja |
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Niederschrift vom 04.11.2008 in Ordnung? |
Lag noch nicht vor |
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Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur TO? |
Ja |
Der Vorsitzende stellte die Beschlussfähigkeit fest, begrüßte die Anwesenden und eröffnete die Sitzung.
Ortsbürgermeister Rommelfanger beantragte, den Tagesordnungspunkt „4.3 Vertrag bzgl. der Übernahme der betrieblichen Unterhaltung für den Parkplatz an der L138“ in den nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung aufzunehmen.
Ein Ratsmitglied machte den Vorschlag, dies in den öffentlichen Teil als Tagesordnungspunkt 3 „Vertragsangelegenheiten“ aufzunehmen.
Beschluss:
„Der Vertrag bzgl. der Übernahme der betrieblichen Unterhaltung für den Parkplatz an der L138 wird unter „Vertragsangelegenheiten“ in den öffentlichen Teil der Tagesordnung aufgenommen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit
Ein Ratmitglied beantragte, auch den Tagesordnungspunkt 4.1 „Pachtvertrag E-Plus Mobilfunk GmbH“ im öffentlichen Teil unter Tagesordnungspunkt 3 „Vertragsangelegenheiten“ zu beraten.
Beschluss:
„Der Tagesordnungspunkt 4.1 „Pachtvertrag E-Plus Mobilfunk GmbH“ wird unter Tagesordnungspunkt 3 „Vertragsangelegenheiten“ in den öffentlichen Teil der Tagesordnung aufgenommen.“
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Dann wurde die Tagesordnung behandelt.
ÖFFENTLICHER TEIL
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1 |
Kindergarten "St. Martin" Wiltingen; Umbau und
Sanierungsarbeiten |
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Sachverhalt:
Die Kath. Kirchengemeinde „St. Martin“ Wiltingen hat mit Schreiben vom 27.08.2008 Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Kindergarten „St. Martin“ in Wiltingen angemeldet. Hierfür wurden Gesamtkosten in Höhe von 163.000 € ermittelt. Es wird um Gewährung eines Zuschusses der OG Wiltingen, Wawern und Kanzem in Höhe von 37.357,50 € gebeten.
Der Kostenanteil der Ortsgemeinden in Höhe von 37.357,50 € teilt sich anhand der Kinderzahlen wie folgt auf: OG Wiltingen 59 % 22.040,92 € OG Wawern 17 % 6.350,78 € OG Kanzem 24 % 8.965,80 € gesamt 37.357,50 €
Ortsbürgermeister Rommelfanger erklärte den o.g. Sachverhalt. Anschließend übergab er das Wort an Mitarbeiterinnen vom Kindergarten Wiltingen, welche die geplanten Umbau und Sanierungsarbeiten weiter erläuterten und Fragen aus den Reihen des Ortsgemeinderates Wiltingen beantworteten.
Nachdem alle Fragen beantwortet waren, fasste der Ortsgemeinderat Wiltingen folgenden Beschluss:
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„Die Ortsgemeinde Wiltingen gewährt der Kath. Kirchengemeinde „St. Martin“ Wiltingen einen Zuschussanteil in Höhe von 22.040,82 € zu Umbau- und Sanierungsarbeiten im Kindergarten Wiltingen.
Der Gesamtzuschuss teilt sich anhand der Kinderzahlen wie folgt auf: OG Wiltingen 59 % 22.040,82 € OG Wawern 17 % 6.350,78 € OG Kanzem 24 % 8.965,80 € Grundlage hierfür ist die Anerkennung der geprüften zuschussfähigen Kosten durch das Kreisjugendamt sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (Zweckbindungsfrist i.d.R. 25 Jahre). Die Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung und sind in den Haushaltsplan 2009 der Ortsgemeinde Wiltingen aufzunehmen. Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses ist die Genehmigung des Haushaltsplanes 2009 durch die Kommunalaufsicht.“
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Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit
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2 |
Kindergarten
"St. Martin" Wiltingen; Erweiterungsbau |
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Sachverhalt:
Am 04.11.2008 fand ein gemeinsames Gespräch mit dem Kreisjugendamt, der Kath. Kirchengemeinde Wiltingen, der Kita gGmbH, der Rendantur, dem Bistum/Bauabteilung, der Kiga-.Leitung, dem Elternausschuss, der VGV Konz und den Ortsbürgermeistern der Ortsgemeinden Wiltingen und Wawern statt. Thema des Gespräches war die Bedarfsplanung im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch für Zweijährige (2010) und Einjährige (2013) und die hierfür notwendigen räumlichen Voraussetzungen im Kindergarten Wiltingen.
Im Gespräch wurde festgehalten, dass unabhängig von der jetzt anstehenden Sanierung und des Umbaues im Kindergarten später eine Erweiterung um eine Gruppe mit Nebenraumprogramm für Kinder unter 3 Jahren notwendig wird.
Zu den Kinderzahlen: Im Kindergarten Wiltingen sind bis Ende des laufenden Kindergartenjahres 98 Kinder angemeldet, davon 6 Zweijährige. Obwohl die Kinderzahlen in den Ortsgemeinden Wiltingen, Wawern und Kanzem leicht rückläufig sind, werden auch im jetzt absehbaren Zeitraum vier Gruppen mit 100 Plätzen benötigt, um die 2-6-jährigen Kinder betreuen zu können. Für die Aufnahme jüngerer Kinder fehlt dann eine Gruppe. Zudem ist das Nebenraumprogramm sehr beengt. Mit den jetzt vorgesehenen kleinen Umbauten können nur die mit der Betriebserlaubnis für eine geöffnete Gruppe (mit Betreuung Zweijähriger) erhobenen Mindestforderungen erfüllt werden. Die Öffnung einer zweiten geöffneten Gruppe wird schon problematisch. Auch steigt die Nachfrage nach Ganztagsplätzen (z.Zt. sind 45 genehmigt), sodass auch hierfür zusätzlicher Raum benötigt wird. Will sich die Einrichtung für jüngere Kinder öffnen, so müssen zusätzliche Räume geschaffen werden. Die Verantwortlichen sprachen sich dafür aus, wenn es möglich ist, den Standort Wiltingen entsprechend auszubauen.
Durch die sehr eingeschränkten Platzverhältnisse wäre ein Anbau (ca. 100 qm) nur im jetzigen Eingangsbereich/Dorfplatz denkbar. Die Ortsgemeinde ist Grundstückseigentümer. Die Grundstücksfrage wäre zwischen Ortsgemeinde und Kirchengemeine zu regeln und lt. Aussage der Betroffenen auch regelbar.
Damit eine Beschlussfassung in den Ortsgemeinderäten erfolgen kann, sind Daten und Fakten erwünscht. Wenn die betroffenen Ortsgemeinden der Kirchengemeinde die Übernahme der Planungskosten für den Fall zusagen, dass das Projekt nicht ausgeführt wird, wird die Kirchengemeinde einen Architekten mit der Entwurfsplanung beauftragen.
Mittlerweile liegt dem Bistum ein Honorarangebot des Architekten Conen über 4.500 € + MWST = 5.355 € vor.
Anhand der Kinderzahlen entfielen davon auf die OG Wiltingen 59 % 3.159,45 € auf die OG Wawern 17 % 910,35 € und auf die OG Kanzem 24 % 1.285,20 € gesamt 5.355,00 €
Der Vorsitzende erklärte den o.g. Sachverhalt.
Mitarbeiterinnen des Kindergartens gaben Auskunft über die derzeitige Situation im Kindergarten Wiltingen und erläuterten die notwendigen Änderungen, um auf die Gesetzesänderung zu reagieren.
Nach kurzer Beratung fasste der Ortsgemeinderat Wiltingen folgenden Beschluss:
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„Die Ortsgemeinde Wiltingen erklärt sich mit einer Erweiterung des Kindergartens Wiltingen zur Erfüllung des Rechtsanspruches ab 2010 (für Zweijährige) und 2013 (für Einjährige) einverstanden. Sollte das Projekt nicht zur Ausführung kommen, werden die Honorarkosten des Architekten Conen für die Vorplanung und Kostenermittlung in Höhe von 4.500 € + MWST = 5.355 € von der Ortsgemeinde Wiltingen mit getragen. Der Anteil der Ortsgemeinde Wiltingen beträgt 3.159,45 €. Die Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung und sind im Haushaltsplan 2009 aufzunehmen. Vor Planungsbeginn soll ein Treffen zwischen dem Bauausschuss der Ortsgemeinde Wiltingen und dem Architekten Conen vereinbart werden, um den Gestaltungsspielraum für die geplante Erweiterung festzulegen.“
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Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit
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3 |
Vertragsangelegenheiten |
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3.1 |
Pachtvertrag E-Plus Mobilfunk GmbH |
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Bürgermeister Rommelfanger erklärte, dass die Firma E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG auf einem gemeindeeigenen Grundstück im Bereich des Steinbruchs einen Mobilfunksendemast aufstellen möchte. Hierzu wurde ihm von Seiten der Firma E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG ein Gestattungsvertrag zugesandt. Dieser Vertrag entspricht dem Wortlaut des Vertrages, der bereits vor einigen Jahren im Ortsgemeinderat Wiltingen diskutiert wurde. Der Ortsgemeinderat hatte damals beschlossen, dem Vertrag nicht ohne weitere Informationen zuzustimmen. Dies wurde auch so weitergegeben, aber die Firma E-Plus hatte darauf bisher nicht reagiert.
Beigeordneter Joachim Weber fügte hinzu, dass der Vertrag von der Verbandsgemeindeverwaltung Konz geprüft wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass der Vertrag keine Flur- und Parzellenbescheinigung sowie keine Angaben zur Beachtung Baurechtlicher Vorgaben enthält. Weiter wurde von der Verwaltung eine Änderung bezüglich der Entgelthöhe und eine Konkretisierung der Masthöhe vorgeschlagen.
Aus den Reihen des Ortsgemeinderates wurde der Vorschlag gemacht, zunächst einen Vertreter der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG zu einer der nächsten Bauausschusssitzungen einzuladenm um die Vorteile für die Ortsgemeinde Wiltingen darzulegen und um technische Fragen des Ortsgemeinderates Wiltingen zu beantworten.
Dies fand allgemeine Zustimmung.
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Beschluss:
„Der Ortsgemeinderat Wiltingen beschließt, vorerst keine Entscheidung zu treffen. Zunächst soll ein Vertreter der E-Plus GmbH & Co. KG zu einer der nächsten Bauausschusssitzungen eingeladen werden, um zusätzliche Auskünfte über die geplante Maßnahme zu geben.“
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Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit
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3.2 |
Schließung des Parkplatzes an der L 138 -Übernahme der
Unterhaltung durch die Ortsgemeinde- |
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Der Vorsitzende erläuterte den folgenden Sachverhalt:
Der Parkplatz an der L 138 in Höhe der Ortsgemeinde Wiltingen, wurde vor einiger Zeit durch den Landesbetrieb Mobilität geschlossen. Gründe hierfür waren der große Unterhaltungsaufwand (Reinigung, Instandsetzung, Müllbeseitigung).
Die Ortsgemeinde hat grundsätzlich Interesse bekundet den Parkplatz aufrecht zu erhalten, wenn sie die Unterhaltung dieses Parkplatzes übernimmt. Der Landesbetrieb Mobilität hat mit Schreiben vom 8.1.2009 einen entsprechenden Vertragsentwurf zugeleitet mit folgendem Inhalt:
Die Gemeinde stellt die Mitarbeiter des LBM und deren Beauftragte frei von jeder Haftung für Schäden, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Unterhaltung, insbesondere durch den Winterdienst, verursacht werden.
Gegen die Aufstellung der Glas- und Kleidercontainer bestehen, bei Abschluss des Unterhaltungsvertrages, grundsätzlich keine Bedenken. Der LBM weist jedoch darauf hin, dass durch die Aufstellung der Container die Problematik illegaler Müllablagerungen noch verstärkt werden dürfte und zu einem erheblichen Mehraufwand in der Müllentsorgung führen würde. Außerdem ist die Aufstellung solcher Container genehmigungspflichtig und muss beim LBM beantragt werden.
Innerhalb des Ortsgemeinderates Wiltingen bestand Einigkeit darüber, dass dieser Parkplatz für die Ortsgemeinde Wiltingen notwendig ist. Allerdings könne man diesem Vertrag in vorgelegter Form nicht zustimmen. Lt. LBM wurde der Parkplatz wegen steigender Müllentsorgungskosten geschlossen. Durch diesen Vertrag würden aber nicht nur die Müllentsorgungskosten, sondern auch die gesamten sonstigen Unterhaltungskosten auf die Ortsgemeinde abgewälzt. Insbesondere die Übernahme des Winterdienstes stellt einen erheblichen Aufwand für die Ortsgemeinde dar. Unklar war auch, was mit der Formulierung „kleinere Instandhaltungskosten“ gemeint ist. Die Kündigungsfrist wurde vom Ortsgemeinderat als zu lang empfunden.
Nach längerer Beratung fasste der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
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„In einem Treffen zwischen Vertretern des LBM, der Verbandsgemeindeverwaltung Konz und des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Wiltingen soll nach einer Kompromisslösung gesucht werden, die für alle Beteiligten vertretbar ist.“
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Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit
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4 |
Berichte und Verschiedenes |
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4.1 |
Renaturierung Gewässer III. Ordnung |
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Ortsbürgermeister Rommelfanger informierte darüber, dass der Bauausschuss im Frühjahr eine Ortsbegehung durchführen wird.
Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.
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4.2 |
Darstellung der Sitzungsniederschriften im Internet |
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Die Stellungsnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Konz hierzu soll der Niederschrift beigefügt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss wird sich mit diesem Thema befassen. Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.
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4.3 |
Neubau "Wiltinger Saarbrücke" |
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Der Vorsitzende informierte den Rat darüber, dass er ein Schreiben von Herrn Dr. Erwin Manz , Geschäftsführer des BUND erhalten hat, in dem er sich ausdrücklich von den Aussagen von Frau Weidemann, Vertreterin des BUND, im letzten Gespräch mit Vertretern des Ortsgemeinderates Wiltingen distanziert. Der BUND hält weiterhin am Neubau der „Wiltinger Saarbrücke“ am alten Standort fest. Allerdings wird ein weiters Gespräch stattfinden, an dem auch Herr Huckert, Kreisvorsitzender des BUND, teilnehmen wird.
Der Ortsgemeinderat Wiltingen zog dennoch eine positive Resonanz aus dem letzten Gespräch, da hier auch Vertreter von Umweltverbänden teilgenommen hatten, welche für dieses Thema sensibilisiert wurden. Man hatte sie darauf aufmerksam gemacht, dass der Bau der „Wiltinger Saarbrücke“ in Verbindung mit der Radwegeanbindung „K147“ zu sehen sei und die aus ihr resultierende Umweltzerstörung berücksichtigt werden muss.
Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.
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4.4 |
Stromausfall in der Ortsgemeinde Wiltingen |
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Ein Ratsmitglied machte darauf aufmerksam, dass am Montag, den 19.01.2009, der Strom in Wiltingen ausgefallen sei. Ihm wurde zugetragen, dass die Schranken am Bahnübergang Wiltingen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr richtig funktionierten. Er möchte die Verbandsgemeindeverwaltung Konz bitten bei der Bahn nachzuhören, ob die Funktionstüchtigkeit der Bahnschranken durch einen Stromausfall beeinflusst werden kann.
Der Ortsgemeinderat Wiltingen stimmte dem zu.
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4.5 |
Sperrung der "Wiltinger Saarbrücke" für LKW über 3,5 Tonnen |
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Ein Ratsmitglied machte den Vorschlag, den Straßenverkehr über die „Wiltinger Saarbrücke“ durch Stahltore dahingehend einzuschränken, dass die Brücke nicht mehr von LKW über 3,5 t befahren werden kann. Dies sei eine zu starke Belastung, der die Brücke nicht mehr lange standhalte. Ortsbürgermeister Rommelfanger merkte an, dass eine solche Sperrung auch für die „Wiltinger Kupp“ sinnvoll sei, da häufiger LKW’s per Navigationsgerät über diese Straße geleitet werden. Der LBM sollte darauf aufmerksam gemacht werden.
Der Ortsgemeinderat Wiltingen stimmte dem zu.
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4.6 |
Verkehrsgefährdung an der "Wiltinger Saarbrücke" durch herausragendes Flacheisen |
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Ein Ratsmitglied machte darauf aufmerksam, dass im Bereich der „Wiltinger Saarbrücke“ in Richtung Schoden ein Flacheisen aus einer Dehnungsfuge herausragt. Hierdurch könnten Fahrzeuge beschädigt werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz wurde um Prüfung gebeten.
Der Ortsgemeinderat Wiltingen stimmte dem zu.
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