NIEDERSCHRIFT

 

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Wiltingen

am Donnerstag, den 21.08.2008,

 im Bürgerhaus Wiltingen

Beginn:

19:30 Uhr

Ende:

22:10 Uhr

 

Anwesend waren:

 

 

Ortsbürgermeister

 

Herr Lothar Rommelfanger

 

 

Ortsbeigeordnete

 

Herr Manfred Karges

 

Herr Hermann-Josef Schmitz

 

 

Mitglieder

 

Herr Helmut Ayl

 

Frau Edtih Deges-Reinert

 

Herr Alfred Fuhrt

 

Frau Sylvia Kiefer

 

Herr Franz-Josef Kisegi

 

Herr Lutwin Ollinger

 

Herr Ewald Reinert

ab 20:30 Uhr

Herr Hans-Joachim Scherf

 

Herr Christoph Schmitz

 

Herr Hermann Weber

 

Herr Klaus Weber

 

Herr Martin Weber

 

Herr Anton Zeimet

 

 

Sonstige Teilnehmer

Landesbetrieb Mobilität

zu TOP 1

Herr Jan Schumann

(Schriftführer)

 Entschuldigt fehlten:

 Mitglieder

Herr Thomas Budack

 

Frau Patricia Kohl

 

Frau Birgit Turbing

 

Tagesordnung:                  siehe beigefügte Einladung, Anlage 1

Form und Frist der Einladung bestätigt?

Ja

Niederschrift vom 17.06.2008 in Ordnung?

Ja

Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur TO?

Nein

 Der Vorsitzende stellte die Beschlussfähigkeit fest, begrüßte die Anwesenden und eröffnete die Sitzung.

 Dann wurde die Tagesordnung behandelt.


 

 

ÖFFENTLICHER TEIL

  

1

Vorstellung Planung neue Brücke durch LBM

 

 

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Frau Bayer und Herr Jancer vom LBM erschienen um die Planung der neuen Saarbrücke zu erläutern.

Frau Beyer erklärte den Werdegang des Projektes, stellte die bisherige Planung anhand von Plänen vor und ging auf die weitere Vorgehensweise ein.

Innerhalb des Ortsgemeinderates Wiltingen kam es zu einer regen Diskussion. Unklar war, warum es nicht möglich sei, den Neubau der Saarbrücke weiter Flussabwärts in Höhe der Ortseinfahrt Wiltingen zu realisieren.

Frau Beyer erklärte, dass aufgrund einer EU-Richtlinie bei Projekten in FFH-Gebieten die Verträglichste Variante gewählt werden muss. In diesem Fall stellt der Neubau an alter Stelle die geringste Belastung dar. Auch wenn diese Variante, wie vom Ortsgemeinderat argumentiert, in Verbindung mit anderen Projekten wie z.B. der Radwegeanbindung K 147, zu einer höheren Umweltbelastung führt, kann dies bei der Prüfung auf Vereinbarkeit mit der EU-Richtlinie nicht berücksichtigt werden da diese Projekte rechtlich zu trennen sind. Jede Argumentation die nicht in Verbindung mit diesem Projekt und der FFH-Verträglichkeit steht, kann keine Auswirkungen auf die Standortwahl haben.

Ratsmitglied Hermann Weber machte den Vorschlag der zuständigen gesetzgebenden Behörde einen Brief zu schreiben indem die rechtlichen Mängel für diesen Fall aufgezeigt werden.

Ortsbürgermeister Rommelfanger sagte, dass die Ortsgemeinde Wiltingen Einfluss auf die Gestaltung der neuen Saarbrücke nehmen möchte.

Frau Beyer erklärte sich bereit, in einer der nächsten Ortsgemeinderatssitzungen verschiedene Planungsvarianten aufzuzeigen und die Anregungen des Ortsgemeinderates Wiltingen zu berücksichtigen. Der Vorsitzende führte weiter aus, dass er im Zusammenhang mit einer direkten Radwegeverbindung nach Wiltingen von der SGD Nord, dem Land, dem Kreis und der Verbandsgemeinde Unterstützung erwarte.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.

 

 

2

Sachstand Planung Neugestaltung Dorfplatz

 

 

 

Der Vorsitzende erklärte den Sachverhalt und stellte anhand eines Planes den vom Ausschuss für Ortsverschönerung und Kultur, gemeinsam mit dem Planungsbüro Fischer ausgearbeiteten Gestaltungsvorschlag vor.

 

Nach kurzer Beratung stimmte der Ortsgemeinderat Wiltingen dem Entwurf und der weiterführenden Planung zu.

 

 

3

Auswirkung des sogenannten "Freudenburger Urteil" auf die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Konz;
Vorlage: 2/450/2008

 

 

 

Sachverhalt:

 

Nach dem sogenannten "Freudenburger Urteil" können Ortsgemeinden, die nach den früher geltenden Vorschriften über die Gewährung von Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock des Landes Bedarfszuweisungen erhalten hätten, von dem Personalkostenanteil frei getragener Kindertagsstätten befreit werden.

(Ortsgemeinden mit eigenen, kommunalen Kindergärten (Oberbillig, Pellingen, Wellen) und Ortsgemeinden, die an kommunalen Einrichtungen beteiligt sind (Temmels) betrifft dies nicht.)

Es ist erforderlich, in jedem Haushaltsjahr zu überprüfen, ob die betreffende Ortsgemeinde einen Anspruch auf die Gewährung einer Bedarfszuweisung des Landes nach den früher geltenden Vorschriften gehabt hätte.

Diese Überprüfung wurde durch die Verwaltung für alle betroffenen Ortsgemeinden vorgenommen.

 

Diese Überprüfung muss zweimal jährlich erfolgen (am Anfang des Haushaltsjahres nach den Haushaltsansätzen und nach Abschluss des Haushaltsjahres nach den Rechnungsergebnissen).

Die Überprüfung der Haushaltsjahre 2007 (nach dem Rechnungsergebnis) und 2008 (nach den Haushaltsansätzen) führte zu folgendem Ergebnis:

 

Lediglich die Ortsgemeinde Onsdorf hätte in den betroffenen Jahren einen Anspruch auf die Gewährung einer Bedarfszuweisung des Landes aus dem Ausgleichsstock gehabt (2007 und 2008).

Die Ortsgemeinde Onsdorf kann Anträge auf Befreiung der Personalkostenanteile stellen.

 

Bei allen anderen Ortsgemeinden und auch bei der Stadt Konz liegen die Voraussetzungen nicht vor, d. h., diese Ortsgemeinden hätten keinen Anspruch auf die Gewährung einer Bedarfszuweisung des Landes aus dem Ausgleichsstock gehabt.

 

Die Überprüfung für das Haushaltsjahr 2008 muss nach Vorliegen der Rechnungsergebnisse 2008 nochmals vorgenommen werden.

Gegebenenfalls könnte sich dann ein Anspruch auf Gewährung einer Bedarfszuweisung für das Haushaltsjahr 2008 ergeben und ein entsprechender Befreiungsantrag könnte gestellt werden.

 

 

Da Ortsbürgermeister Rommelfanger bei diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend war, übernahm Ortsbeigeordneter Hermann-Josef Schmitz den Vorsitz und trug den Sachverhalt vor.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.

 

 

4

Berichte und Verschiedenes

 

4.1

Änderungen der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Ortsgemeinde Wiltingen für das Haushaltsjahr 2008

 

 

 

Ortsbürgermeister Rommelfanger erklärte, dass die Kreisverwaltung Trier-Saarburg nun doch die Kreditaufnahmen für das Projekt „Ausweisung einer Nordic-Walking-Strecke“ in Höhe von 1.500,- € und für die Planungskosten des Projekts „Gestaltung des Dorfplatzes“ in Höhe von 4.500,- € genehmigt hat.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.

 

 

4.2

Lärmbelästigung ausgehend vom Durchgangsverkehr im Pfarrer-Henn-Weg

 

 

 

Der Vorsitzende hatte ein Schreiben von Anliegern des „Pfarrer-Henn-Weges“ erhalten, indem auf eine erhöhte Lärmbelästigung durch den Durchgangsverkehr hingewiesen wird. Es wird um Maßnahmen durch die Ortsgemeinde bzw. der Straßenverkehrsbehörde gebeten.

In der nächsten Ortsgemeinderatssitzung kommt dies auf die Tagesordnung. Zunächst werde diese Thematik in der nächsten Bauausschusssitzung beraten.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.

 

 

4.3

Geschwindigkeitsmessungen in der Ortsgemeinde Wiltingen

 

 

 

Herr Rommelfanger informierte den Rat darüber, dass bei der Ortseinfahrt Wiltingen, von Oberemmel kommend, Geschwindigkeitsmessungen stattgefunden haben. Innerhalb von einer Woche wurden 6054 Fahrzeuge registriert. Die Auswertung hat ergeben, dass aufgrund der relativ geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen hier nach den Bestimmungen des LBM keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen realisiert werden könnten. Eine Kopie der Ergebnisse wird den Fraktionen übermittelt.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.

 

 

4.4

Änderung der Friedhofssatzung

 

 

 

Ratsmitglied Christoph Schmitz machte darauf aufmerksam, dass er bereits in der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2008 darum gebeten hatte, die Friedhofssatzung dahingehend zu ändern, dass keine Grabsteine die durch Kinderarbeit entstanden sind aufgestellt werden dürfen.

Der Vorsitzende erklärte, dass dies in der nächsten Bauausschusssitzung besprochen wird.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.

 

 

4.5

Abgestellte Paletten auf öffentlichen Grundstücken

 

 

 

Herr Christoph Schmitz fragte nach, ob bereits geklärt sei, wer die Haftung für Schäden durch die von einem ortsansässigen Transportunternehmen auf öffentlichem Grund abgestellten Paletten übernimmt.

Der Vorsitzende antwortete, dass lt. Verbandsgemeindeverwaltung Konz der Transportunternehmer haftet.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.

 

 

4.6

Mulchgerät vom Forstamt Saarburg

 

 

 

Ratsmitglied Hermann Weber machte darauf aufmerksam, dass das Forstamt Saarburg ein Mulchgerät besitzt. Evtl. wäre es möglich dieses auszuleihen.

Ortsbürgermeister Rommelfanger machte den Vorschlag mit den Gemeindearbeitern und Herrn Bee vom Forstamt zu sprechen.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen stimmte dem zu.

 

 

4.7

Parksituation in der Bahnhofstraße und der Klosterbergstraße

 

 

 

Ratsmitglied Deges-Reinert erklärte, dass die Parksituation in den obern genannten Straße nicht sehr gut sei. Vielleicht könnten hier Parkbuchten angelegt werden.

Der Vorsitzende entgegnete, dass er bereits mit Herrn Strupp von der örtlichen Verkehrsbehörde eine Ortsbesichtigung durchgeführt hat. Das Ergebnis wird zusammen mit Herrn Strupp in der nächsten Bauausschusssitzung besprochen.

 

Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis.