NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Wiltingen
am Dienstag, den 26.02.2008,
im Gasthaus Kratz
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Beginn: |
18:45 Uhr |
Ende: |
20:30 Uhr |
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
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Herr Lothar Rommelfanger |
( Vorsitzender ) |
Ortsbeigeordnete
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Herr Manfred Karges |
( ab 19:15 Uhr ) |
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Herr Hermann-Josef Schmitz |
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Mitglieder
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Herr Helmut Ayl |
( ab 19:45 Uhr ) |
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Herr Thomas Budack |
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Frau Edtih Deges-Reinert |
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Herr Alfred Fuhrt |
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Frau Sylvia Kiefer |
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Herr Franz-Josef Kisegi |
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Herr Lutwin Ollinger |
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Herr Ewald Reinert |
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Herr Christoph Schmitz |
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Frau Birgit Turbing |
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Herr Klaus Weber |
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Herr Martin Weber |
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Herr Anton Zeimet |
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Sonstige Teilnehmer
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Herr Beigeordneter Dr. Karl-Heinz Frieden |
( Verwaltungsvertreter ) |
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Herr Jan Schumann |
( Schriftführer ) |
Entschuldigt fehlten:
Mitglieder
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Frau Patricia Kohl |
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Herr Hans-Joachim Scherf |
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Herr Hermann Weber |
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Tagesordnung: siehe beigefügte Einladung, Anlage 1
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Form und Frist der Einladung bestätigt? |
Ja |
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Niederschrift vom 27.11.2007 in Ordnung? |
Ja |
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Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur TO? |
Nein |
Der Vorsitzende stellte die Beschlussfähigkeit fest, begrüßte die Anwesenden und eröffnete die Sitzung.
Dann wurde die Tagesordnung behandelt.
ÖFFENTLICHER TEIL
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1 |
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "In den Kampen" |
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1.1 |
Sachstandsbericht |
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Ortsbürgermeister Rommelfanger informierte über den aktuellen Sachstand. Als Orientierungshilfe lag vorab ein Vermerk des Fachbereichs 3H vom 15.11.2007 der Einladung bei.
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1.2 |
Beratung und
Beschlussfassung über die Durchführung des vereinfachten Verfahrens und
Offenlagebeschluss |
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Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde Wiltingen hat am 18.10.2005 den Bebauungsplan „In den Kampen“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde am 11. Februar 2006 rechtskräftig.
Hinsichtlich der Form der Wendeanlage ergibt sich Veränderungsbedarf. Die Wendeanlage entspricht nicht dem Baulandumlegungsverfahren. Zu Beginn des Verfahrens war eine Wendeanlage mit 18 Meter Durchmesser vorgesehen. Im Rahmen der 2. Offenlage fand hier schon eine Reduzierung statt. Geplant wurde die Form der Wendeanlage nach den Vorschriften der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Erst in der 3. Offenlage erfolgte dann der Hinweis des ZV ART, sich an die Vorschriften der EAE85/95 zu halten. Zum Satzungsbeschluss wurde die Wendeanlage dann den Vorschriften der EAE 85/95 nach Beschluss im Ortsgemeinderat angepasst, dies widerspricht jedoch der durchgeführten Baulandumlegung. Zwischenzeitlich akzeptiert der ZV ART auch die Wendeanlagen der Unfallkasse, so dass die ursprüngliche Form planerisch wieder gewählt werden könnte.
Es wird daher vorgeschlagen, dass der jetzt rechtskräftige Bebauungsplan in einem vereinfachten Verfahren geändert werden soll. Kosten entstehen außer für die Vervielfältigung nicht.
Der Vorsitzende erklärte den Sachverhalt und ging auf einzelne Fragen des Ortsgemeinderates ein. Nachdem alle Fragen beantwortet waren, schlug Ortsbürgermeister Rommelfanger vor, durch die Verbandsgemeindeverwaltung Konz prüfen zu lassen, ob durch den Verzicht auf den Teil des Lärmschutzwalles ein weiteres Grundstück für die Ortsgemeinde entsteht.
Der Ortsgemeinderat Wiltingen stimmte dem zu und fasste anschließend folgenden Beschluss:
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„Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren geändert. Hierbei wird die Wendeanlage alter Fassung wieder in den Entwurf aufgenommen. Der Lärmschutzwall im südlichen Bereich soll zugunsten einer Fußwegeverbindung entfallen. Die Anlieger werden schriftlich über die Offenlage und die Inhalte der Änderungen informiert. Für die Ortsgemeinde Wiltingen fallen keine Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes an. Bei der Änderung kann auf eine Beteiligungsstufe verzichtet werden, so dass lediglich die Offenlage und die Beteiligung der betroffenen Träger durchgeführt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren einzuleiten.“
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Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit
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2 |
Haushaltssatzung und
Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wiltingen für das Haushaltsjahr 2008 |
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Sachverhalt:
A.) Verwaltungshaushalt
Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2008 sieht im Verwaltungshaushalt vor:
Einnahmen = 1.189.000,-- € Ausgaben = 1.574.000,-- € Fehlbedarf = 385.000,-- €.
In dem Fehlbedarf 2008 enthalten ist die Abwicklung des Alt-Soll-Fehlbetrages 2006 in Höhe von 292.420,-- €. Bezogen auf das laufende Haushaltsjahr 2008 ergibt sich somit ein Fehlbedarf in Höhe von 92.580,-- €.
Vergleich mit dem Vorjahr:
Der Haushaltsplan 2007 sieht im Verwaltungshaushalt einen Fehlbedarf vor in Höhe von = 438.000,-- €. Der Haushaltsplanentwurf 2008 hat sich somit im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Haushaltsplan 2007 insgesamt verbessert um = 53.000,-- €.
Der Verwaltungshaushalt 2007 wird sich bis zum Jahresabschluss jedoch voraussichtlich um rund 18.000,-- € verschlechtern (vergl. Verwaltungsvermerk vom 23.10.2007, Az.: 2/901-11/18).
In den folgenden Bereichen ergeben sich erhebliche Veränderungen im Haushaltsplanentwurf 2008 gegenüber dem Haushaltsplan 2007:
Verbesserungen des Verwaltungshaushaltes (geringere Ausgaben oder höhere Einnahmen)
Verschönerung des Ortsbildes, geringere Ausgaben = 2.000,-- € Personalkostenanteil für den Kindergarten, geringere Ausgaben = 2.500,-- € Grundsteuer B, Mehreinnahmen = 2.000,-- € Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Mehreinnahmen = 46.000,-- € Schlüsselzuweisungen, Mehreinnahmen = 16.500,-- €
Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich, Mehreinnahmen = 1.300,-- € Gewerbesteuerumlage, geringere Ausgaben = 3.000,-- € Verbandsgemeindeumlage, geringere Ausgaben = 1.100,-- € Abwicklung Alt-Fehlbetrag, geringere Ausgaben = 65.800,-- €.
Verschlechterungen des Verwaltungshaushaltes (höhere Ausgaben oder geringere Einnahmen)
Personalausgaben, Mehrausgaben = 4.600,-- € (einschließlich zu zahlendes Ehrensold in Höhe von 2.680,-- €) Grundschulumlage, Mehrausgaben = 6.400,-- € Unterhaltungspauschale und Stromkosten für die Straßenbeleuchtung, Mehrausgaben = 2.500,-- € Beteiligung der Jagdgenossenschaft an den Ausgaben für die laufende Unterhaltung der Wirtschaftswege, geringere Einnahmen = 5.100,-- € (zur Mitfinanzierung der Ausbaumaßnahme eingesetzt) Unterabschnitt 855. "Forst", geringerer Überschuss = 11.500,-- € Bewirtschaftungskosten unbebautes Grundvermögen, Mehrausgaben = 1.000,-- € Gewerbesteuer, geringere Einnahmen = 10.000,-- € Bedarfszuweisungen, geringere Einnahmen = 9.700,-- € Kreisumlage, höhere Ausgaben = 13.500,-- € Erstattung von Kassenkreditzinsen an die VG, Mehrausgaben = 18.000,-- € Zinsen für Kredite des Kreditmarktes, Mehrausgaben = 2.000,-- € Zuführung zum Vermögenshaushalt, Mehrausgaben = 2.500,-- €. (Tilgung von Krediten des Kreditmarktes)
B.) Vermögenshaushalt
Der Haushaltsplanentwurf für 2008 sieht im Vermögenshaushalt ein Volumen in Einnahme und Ausgabe vor in Höhe von = 997.500,-- €. Im Haushaltsjahr 2007 betrug das Volumen des Vermögens- haushaltes in Einnahme und Ausgaben = 786.900,-- €. Das Volumen des Vermögenshaushaltes 2008 hat sich somit gegenüber dem Vorjahr erhöht um + 210.600,-- €.
Die geplanten Investitionsmaßnahmen sind auf Seite 7 des Haushaltsplanentwurfes dargestellt.
Verpflichtungsermächtigungen
Im Haushaltsplanentwurf 2008 sind keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.
Kredite
Zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes sind Einnahmen aus Krediten veranschlagt in Höhe von = 405.200,-- €. Dem gegenüber steht die Tilgung von laufenden Krediten des Landes und des Kreditmarktes in Höhe von = 25.000,-- € sowie eine vorgesehene außerordentliche Schuldentilgung in Höhe von = 435.200,-- €. (abhängig von den Grundstücksveräußerungen). In 2008 ergibt sich somit unter der Voraussetzung, dass die geplante außerordentliche Schuldentilgung durchgeführt werden kann, eine Netto-Schuldentilgung in Höhe von = - 55.000,-- €.
Schuldenstand und Schuldendienst
Voraussichtlicher Schuldenstand zu Beginn des Haushaltsjahres 2008 aufgerundet = 703.000,-- €.
Dies bedeutet bei 1.400 Einwohnern (Stand: 30. Juni 2007) eine "Pro-Kopfverschuldung" in Höhe von rund 502,-- € / Einwohner (im Vorjahr rund 441,-- € / Einwohner).
Voraussichtlicher Schuldenstand am Ende des Haushaltsjahres 2008 aufgerundet = 648.000,-- € (= rund 463,-- € / Einwohner).
Rücklagen
Die Ortsgemeinde Wiltingen verfügt nicht über Rücklagen.
Der Vorsitzende erläuterte den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wiltingen indem er auf die einzelnen Positionen näher einging. Anschließend beantwortete er einige Fragen aus dem Ortsgemeinderat.
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Nachdem alle Fragen geklärt waren, fasste der Ortsgemeinderat Wiltingen folgenden Beschluss:
"Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wiltingen für das Haushaltsjahr 2008 werden im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen in Höhe von 1.189.000,-- €, Ausgaben in Höhe von 1.574.000,-- €, einem Fehlbedarf in Höhe von 385.000,-- € sowie
Einnahmen und Ausgaben
des Vermögenshaushaltes in Höhe von Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf = 405.200,-- € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.“
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Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit
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3 |
Dorfplatzgestaltung und Gestaltung des Ortseinganges vom Saarufer kommend - Planungsauftrag - |
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Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Ausschuss für Kultur- und Fremdenverkehr sich bereits mit der Gestaltung des Dorfplatzes und des Ortseinganges befasst und empfohlen hatte, den Planungsauftrag an das Planungsbüro Fischer zu erteilen. Das Planungsbüro werde die Maßnahme beratend begleiten. Die Ausführung der Arbeiten soll überwiegend in Eigenleistung erfolgen. Der Ortsgemeinde liegt ein Angebot für den Planungsauftrag vor; dieses beziffert sich auf ca. 4.500,-- €. Entsprechende Mittel wurden im Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2008 veranschlagt. Nach kommunalaufsichtlicher Genehmigung könnte der Auftrag erteilt werden.
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Nach kurzer Beratung fasste der Ortsgemeinderat Wiltingen folgenden Beschluss:
„Der Planungsauftrag zur Gestaltung des Dorfplatzes und des Ortseinganges wird an das Planungsbüro Fischer vergeben.“
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Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit
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4 |
Beratung über die Teilnahme am Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft 2008 " |
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Ortsbürgermeister Rommelfanger fragte nach, ob die Ortsgemeinde Wiltingen auch in diesem Jahr am Projekt „Unser Dorf soll schöner werden – Unser Dorf hat Zukunft 2008“ teilnehmen sollte. Durch die Teilnahme würden der Ortsgemeinde keine Kosten entstehen. Ein Ratsmitglied erklärte, dass zunächst die Gestaltung des Dorfplatzes und des Ortseinganges vom Saarufer kommend abgeschlossen sein sollte. Diese beiden Plätze wurden bei den letzten Teilnahmen am Wettbewerb stets bemängelt. Nach der Neugestaltung werden die Chancen auf einen guten Platz gestiegen sein.
Nach weiterer kurzer Beratung fasste der Ortsgemeinderat Wiltingen folgenden Beschluss.
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„Die Ortsgemeinde Wiltingen wird an dem Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden – Unser Dorf hat Zukunft 2008“ teilnehmen.“
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Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
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Berichte und Verschiedenes |
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5.1 |
Radwegeanbindung, Neubau der Saarbrücke Wiltingen |
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Beigeordneter Dr. Frieden erklärte, dass beim Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken angefragt wurde, ob die Einrichtung eines führerlosen / selbstfahrenden Nachens möglich ist. Die Frage der Verkehrssicherungspflicht/Haftung für dessen Betrieb sollte von der Verbandsgemeindeverwaltung Konz mit der GVV Kommunal Versicherung VVaG geklärt werden. Herr Wenzel vom Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken hatte nun kürzlich telefonisch mitgeteilt, dass ein führerloser Nachen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten in Wiltingen nicht möglich ist. Dies bedeutet, dass ein Fährführer mit entsprechenden Patenten eingestellt werden müsste, was die finanziellen Möglichkeiten der Ortsgemeinde Wiltingen sicherlich übersteigt. Die weitergehenden versicherungstechnischen und sonstigen Fragen in diesem Zusammenhang sind somit zurzeit nicht relevant. Die Radwegeanbindung wird über die neue Saarbrücke Wiltingen erfolgen. Ein Ratsmitglied sagte, dass der Ortsgemeinderat Wiltingen sich bereits für eine Variante entschieden und einen Beschluss gefasst habe. Warum soll nun wieder eine andere Variante geplant werden. Ortsbürgermeister Rommelfanger machte den Vorschlag, dies in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung aufzunehmen.
Dies fand beim Ortsgemeinderat Wiltingen allgemeine Zustimmung. |
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5.2 |
Standort von Glascontainer |
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Ein Ratsmitglied fragte nach, warum die Glascontainer in der Ortsgemeinde Wiltingen noch nicht umgestellt wurden. Der Vorsitzende erklärte, dass beim Landesbetrieb Mobilität nachgefragt wurde, ob die Glascontainer auf den Parkplatz an der Landstraße gestellt werden dürften. Dies wurde allerdings vom Landesbetrieb Mobilität abgelehnt.
Der Ortsgemeinderat Wiltingen nahm dies zur Kenntnis. |
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5.3 |
Störende Hecke an der Ortsausfahrt Wiltingen |
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Ein Ratsmitglied machte darauf aufmerksam, dass eine Hecke an der Ortsausfahrt die Sicht auf ankommende Fahrzeuge erheblich behindere. Ortsbürgermeister Rommelfanger machte den Vorschlag, durch die Verbandsgemeindeverwaltung Konz einen Ortstermin mit dem Landesbetrieb Mobilität zu vereinbaren, um den Rückschnitt der Hecke zu veranlassen.
Der Ortsgemeinderat Wiltingen stimmte dem zu. |
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5.4 |
Zerstörung des Waldweges zum Kanzemer Wald |
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Ein Ratsmitglied erklärte, dass der Waldweg in Richtung Kanzemer Wald von Firmen zur Holzabfuhr genutzt wird. Dieser Weg sei allerdings nicht dafür ausgelegt und werde hierdurch zerstört. Der Vorsitzende machte den Vorschlag, den Revierförster von Kanzem durch die Verbandsgemeindeverwaltung Konz anschreiben zu lassen und ihn darauf hinzuweisen.
Dies fand im Ortsgemeinderat Wiltingen allgemeine Zustimmung. |
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5.5 |
Einwohnerfragestunde bei nächste Ortsgemeinderatssitzung |
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Aus den Reihen des Ortsgemeinderates wurde gebeten, eine Einwohnerfragestunde in die Tagesordnung der nächsten Ortsgemeinderatssitzung aufzunehmen.
Dies fand allgemeine Zustimmung. |
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